Fragen über Fragen

Muss ich für eine Kur oder Reha Urlaub nehmen?

Nein, müssen Sie nicht. Laut dem Bundesurlaubsgesetz werden Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention bzw. Rehabilitation nicht als Urlaubstage angerechnet.

Muss ich die Kur aus eigener Tasche zahlen?

In den meisten Fällen wird die Kur/Reha von der Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle zumindest bezuschusst. Generell gilt aber ein zu zahlender Zuschuss von 10,- € pro Tag Ihrerseits. Für Minderjährige gilt dieser Zuschusssatz nicht.

Ich bin Geringverdiener. Muss ich den Zuschuss von 10,-€ auch zahlen, wenn es finanziell knapp ist?

Zuzahlungen müssen Sie als Geringverdiener nur bis zu Ihrer (finanziellen) Belastungsgrenze zahlen. Diese Grenze liegt für das gesamte Kalenderjahr gerechnet bei 2% der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen. Wenn Sie (schwerwiegend) chronisch erkrankt sind, liegt der Grenzwert nur bei 1%.

Ich bin privat versichert. Wie beantrage ich eine Kur?

Eine Kur/Reha können Sie als privat Versicherter nur mit einer abgeschlossenen Zusatzversicherung beantragen.

Wie beantrage ich eine Kur/Reha allgemein?

Wenn Sie und/oder Ihr behandelnder Arzt eine Kur/Reha für sinnvoll erachten, besprechen Sie gemeinsam, welche Kur/Reha am sinnvollsten für Sie wäre. Nach der Auswahl des Kurortes können Sie dann den Antrag auf eine Kur/Reha bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse lässt dann durch einen Gutachter prüfen, ob Ihrem Antrag standgegeben werden kann. Wird Ihr Antrag angenommen, sollten Sie Ihre Kur/Reha innerhalb der nächsten vier Monate antreten, weil sonst der Anspruch darauf verfällt. Mit dem Kur-/Badearzt vor Ort stellen Sie dann einen Behandlungsplan auf.

Ich war schon mal auf Kur/in einer Reha. Wann habe ich wieder Anspruch auf so eine Maßnahme?

Anspruch auf eine Kur/Reha haben Sie in der Regel alle vier Jahre. Handelt es sich um ambulante Vorsorgemaßnahmen, können es sogar nur drei Jahre sein. Bei (schwerwiegenden) Erkrankungen kann dieser Zeitraum noch einmal verkürzt sein.

Ich habe eine Kur/Reha beantragt, doch sie wurde nicht bewilligt. Was kann ich tun, um ohne Bewilligung eine Kur machen zu können?

Sie können:
1. Ein schon vorhandenes Rezept am Kurort einlösen.
2. Sich ein Rezept für eine oder mehrere Behandlungen im Kurort ausstellen lassen.
3. Sich bei Ihrer Krankenkasse nach Präventionsprogrammen erkundigen.